Für Produkte, die in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) fallen, sind die Anforderungen dieser MRL zu erfüllen. Dahinter steht das Ziel, die Anzahl der Unfälle beim Umgang mit Maschinen zu reduzieren.
Außerdem muss der Hersteller dafür sorgen, dass die in der MRL
geforderten technischen Unterlagen erstellt werden und auf Anforderung
vorgelegt werden können.
Für Betreiber gilt nach der Betriebssicherheitsverordnung, dass bereitgestellte Arbeitsmittel sicher betrieben werden können müssen. Der Arbeitgeber muss dabei sicherstellen, dass die bereitgestellten Arbeitsmittel dem Stand der Technik entsprechen. Die aktuellen Normen müssen nicht zwangsläufig alle eingehalten werden, sondern Erkenntnisse zur Erhöhung der Sicherheit müssen beachtet und umgesetzt werden.
Maschinen werden häufig auch für neue Produkte umgebaut oder
verändert. Hier stellt sich für die Verantwortlichen die Frage, ob es
sich dabei um eine "wesentliche Veränderung" von Maschinen handelt und
der Betreiber damit zum Hersteller wird.
In Zusammenarbeit mit dem Competence Center Safety von Phoenix Contact
bietet AUKOS Dienstleistungen an, die Ihnen helfen, alle Anforderungen
an die Maschinensicherheit umzusetzen. Unsere Maßnahmen richten sich
nach dem Sicherheitslebenszyklus für Maschinen, angelehnt an die EN
61508. Das heißt: Wir unterstützen Sie durchgängig, planbar und
nachvollziehbar bei der Realisierung Ihrer sicherheitsbezogenen
Anforderungen.
Lesen Sie hier mehr über die Dienstleistungen für die funktionale Sicherheit.