In der Maschinenrichtlinie (für Maschinenhersteller) sowie auch in der Betriebssicherheitsverordnung (für Maschinenbetreiber) ist zwingend festgelegt, dass von einer Maschine keine Gefahr für den Menschen ausgehen darf. Hierzu sind Risiko- bzw. Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, anhand derer Maßnahmen zur Gefahrenminderung festgelegt werden können.
Neben konstruktiven Maßnahmen kommt vor allem die funktionale Sicherheit mit den Normen EN ISO 13849-1 und IEC/EN 62061 zur Anwendung. Je nach Einstufung des Gefahrenpotenzials werden geeignete elektrische Sicherheitsbausteine zu einem normgerechten Schutzsystem kombiniert. Der Nachweis der Konformität wird mit der Software SISTEMA erbracht.
Besonderes Augenmerk muss auf die "wesentliche Veränderung" bestehender Maschinen sowie auf die "Verkettung" eigenständiger Produktionsmaschinen gerichtet werden. Für beide Themen gibt es eindeutige Auslegungsvorschriften, die wir gerne mit Ihnen durchführen.
Ziel dieser Maßnahmen ist ein fundiertes und systematisches Verfahren zur Ausstellung einer Konformitätserklärung nach den einschlägigen CE-Vorschriften, mit der die Sicherheit der Maschine rechtskonform nachgewiesen werden kann.